Müssen Priester eigentlich auch einmal schweigen?

Veröffentlicht auf von Markus Tymister

Vielleicht fällt es ja schon in den Bereich einer 'Berufskrankheit', dass manche Priester meinen, immer reden zu müssen. Viele von ihnen erleben sich zudem in ihren Pfarreien in einer Postion, in der schnell der Eindruck entsteht, alles würde von ihnen abhängen, und nicht selten müssen sie in den unterschiedlichsten Gesprächssituationen die Führung übernehmen. Um so befreiender ist dann jedes Mal die Erfahrung, dass das Fortbestehen der Kirche nicht von ihnen abhängig ist, sondern von Jesus Christus schon längst zugesichert ist.

Anscheinend überträgt sich dieser Druck, viel reden und erklären zu müssen, oft auch auf die Vorsteherrolle in der Liturgie. Man kann erleben, wie ohne jedes Maß geredet und erklärt wird. Liturgische Riten und Symbole sollen eigentlich für sich wirken und nicht extra erklärt werden müssen; das hat auch das 2. Vatikanische Konzil in Art. 34 der Liturgiekonstitution schon unterstrichen: "Die Riten mögen den Glanz edler Einfachheit an sich tragen und knapp, durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein. Sie seien der Fassungskraft der Gläubigen angepasst und sollen im allgemeinen nicht vieler Erklärungen bedürfen."

Grenzwertig wird Liturgie spätestens dann, wenn, zum Beispiel, die Zahl der eigentlich sieben alttestamentlichen Lesungen in der Osternacht auf das gerade noch zulässige Minimum von zwei gekürzt wird, dann aber mehrfach in der Feier wortreich erklärt werden muss, dass wir jetzt "Nachtwache halten". Vielerorts ist auch das Salböl, mit dem beispielsweise nach der Taufe die Neugetauften gesalbt werden, als solches nicht zu erkennen. In einem vielleicht gerade einen halben Daumen großen undurchsichtigen Gefäß findet sich ein mit einigen Tropfen Öl getränkter Wattebausch. Das ist zwar praktisch, aber gleichzeitig kann man erleben, wie mit vielen Worten erklärt wird, dass es sich in dem zu vollziehenden Ritus um eine königliche Chrisamsalbung handelt und dass Chrisam ein herrlich duftendes Salböl ist. Nur: zu riechen ist da nichts, wenn man nicht gerade die Nase in das Gefäß hält. Viele weitere Beispiele ließen sich anführen, für Gelegenheiten, zu denen liturgische Symbole auf ein Minimum reduziert werden, nur um dann wieder ausführlich erklärt werden zu müssen, damit sie aufgenommen werden können. Einige kurze Erklärungen oder Hinweise können dort, wo sie wirklich notwendig sind, fruchtbar sein. Aber wenn ein Symbol oder Ritus immer wieder wortreich erklärt werden muss, sollte das Symbol, bzw. der Vollzug des Ritus auf seine Stimmigkeit und Ausdrucksfähigkeit hin überprüft werden.

Vielleicht mag zu dieser Lust am Reden auch beigetragen haben, dass die Liturgie nach dem 2. Vatikanischen Konzil es dem vorstehenden Priester erstmals ermöglichte, mit eigenen Worten die Anwesenden zu begrüßen und in die Feier einzuführen. Bis dahin war das nur vor Beginn der Messe möglich und wurde nun - durchaus sinnvoll und an passender Stelle - in die Feier selbst integriert. Diese Möglichkeit wurde und wird von vielen dankbar aufgegriffen, führt aber auch bis heute nch zu so mancher Übertreibung. Das gilt für die Feier der Kasualien (Taufe, Trauung, Beerdigung) genauso, wie für die Feier der Heiligen Messe. In der Allgemeinen Einführung in das Messbuch (1975) heißt es diesbezüglich in Nr. 29: "Nach der Begrüßung der Gemeinde [damit ist der liturgische Gruß gemeint] kann der Priester oder ein anderer die Gläubigen ganz kurz in die betreffende Meßfeier einführen." Zwei Aussagen sind zu unterstreichen: kann und ganz kurz. Die Grundordnung des Römischen Messbuchs (2002) unterstreicht noch einmal in Nr. 50: mit ganz kurzen Worten. Offensichtlich möchte man hier einen überbordenden Redefluss eindämmen. Im Ritus der Feier der Gemeindemesse (1975) ist entsprechend von einer knappen Einführung die Rede und der Ordo Missae (2002-2008) wiederholt in Nr. 3 die Bestimmung aus der Grundordung: brevissimis verbis. Nur am Rande sei bemerkt, dass eine knappe Einführung in die Feier sicher nicht eine Erklärung oder Zusammenfassung dessen bedeutet, was in den Schritlesungen der Wortliturgie wenig später verkündigt wird (vgl. dazu schon E. J. Lengeling (1970), Die neue Ordnung der Eucharistiefeier (Lebendiger Gottesdienst 17/18), Münster (4) 1972, 193). Vielerorts hat sich aus den ganz kurzen Worten eine Art erste Predigt, oder ein als Statio bezeichneter besonderer Ritus entwickelt, der den an sich schon sehr angefüllten Eröffnungsteil der Messe noch weiter aufbläht. Eine kurze Einführung kann durchaus sinnvoll und fruchtbar sein, allerdings scheint die Schwierigkeit tatsächlich darin zu bestehen, sich kurz zu fassen.

Die gottesdienstliche Versammlung als Subjekt der Liturgie

Aber nicht nur der Priester ist Handelnder in der Liturgie. Nach Christus, der immer der zuerst Handelnde ist, ist auch die versammelte Gemeinde wirkliches Subjekt der Liturgie. "Die Feier wird nicht nur 'im Namen der Kirche' vollzogen [...], sie wird auch von der Kirche als dem Volk Gottes und dem mystischen Leib der Kirche vollzogen. Es genügt also nicht zu sagen, der Priester feiere die Messe, die Gemeinde schließe sich ihm nur an" (Lengeling, Die neue Ordnung, 155). Dies wurde auch in Art. 7 der Liturgiekonstitution des 2. Vatikanischen Konzils ins Wort gebracht:

Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi; durch sinnenfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi, d.h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen. Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht.

2. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die Heilige Liturgie (4. Dezember 1963), Art. 7

In der liturgischen Feier handelt also die Kirche in ihrer Gesamtheit als Leib Christi. Christus ist gegenwärtig im Priester und in der Versammlung, die seinen mystischen Leib vergegenwärtigt (SC 7). Damit haben der Priester, wenn er der Feier vorsteht, und die Teilnehmer, die die Versammlung bilden, zuweilen gleiche, zuweilen aber auch unterschiedliche Aufgaben, die die Zuordnung von Christus und seiner Kirche abbilden. So gibt es in der Feier Texte und Riten, die von allen gemeinsam vollzogen werden, aber auch Texte und Riten die nur vom Priester, bzw. nur von der Gemeinde zu vollziehen sind.

Die Ratifizierung des Gebetes durch das Amen der Gemeinde

Deutlich werden die Unterschiedlichkeit und die Zuordnung der Rollen vor allem beim zustimmenden Amen nach einem vom Vorsteher vorgetragenen Gebet. Diese Akklamation ist eindeutig Aufgabe der Gemeinde und kann nicht vom Priester gesprochen werden. Die Gemeinde macht sich in der Akklamation den vorgetragenen Text zu eigen und gibt ihre Zustimmung zu seinem Vollzug.

Gruß und Gegengruß

Die Antwort auf den liturgischen Gruß Der Herr sei mit euch. - Und mit deinem Geiste kann ebenfalls nicht vom Priester gesprochen werden, was schon auf der sprachlichen Ebene deutlich wird. Niemand kann sich selbst den Gegengruß entbieten. "Durch diesen Gruß und die Antwort der Gemeinde wird das Gegenwärtigsein des Mysteriums der Kirche in der feiernden Gemeinde zum Ausdruck gebracht" (Allg. Einführung in das Messbuch (1975), Nr. 28). Das Geheimnis der Kirche wird also notwendig durch beide Handelnde ausgedrückt: durch den Priester und die Gemeinde. Gruß und Gegengruß sind also unverzichtbarer Bestandteil der Feier. Besonders schwierig wird das allerdings dann, wenn ein vorstehender Priester mit einer Gruppe von Anwesenden konfrontiert ist, die ihre Rolle als Subjekt der Liturgie nicht wahrnehmen können oder wollen, wie es häufig bei der Feier der Kasualien der Fall ist, bei der dann oft auf den Gruß Der Herr sei mit euch niemand antwortet und auch niemand der Anwesenden sich das Gebet des Priesters durch das zustimmende Amen zu eigen machen kann oder will. Liturgie ist kommunikatives Geschehen, Dialog zwischen Gott und Mensch: Dienst Gottes am Menschen und Dienst (Antwort) des Menschen vor Gott. Dieser Dialog findet notwendigerweise seinen Ausdruck auch in menschlichen Kommunikationsformen und wird damit zu einem Geschehen, das nicht einfach vom Priester, als dem allein Handelnden, übernommen werden kann, indem er sich die der Gemeinde zukommenden Antworten selbst gibt. Auch wenn es manchem Priester schwer fällt, dies einzugestehen: in der Feier der Liturgie ist er auf die mitfeiernde Gemeinde angewiesen. Die Feier von Liturgie ohne eine anwesende Gemeinde ist von der Kirche immer entweder verboten oder als strikte Ausnahme angesehen worden, für die es im Einzelfall jeweils einer besonderen Begründung bedarf.

Die Gemeindeakklamation nach den Herrenworten im Hochgebet

An einer anderen, leider gerade von den Priestern oft übersehenen Stelle, kommt dieses Zueinander der Handelnden in der Messfeier zum Ausdruck:

Nach der Vergwisserung des Stiftungsereignisses und des Mandats "Tut dies zu meinem Gedächtnis" folgt im eucharistischen Hochgebet eine Gemeindeakklamation, die vom Priester (im deutschen Sprachgebiet vom Diakon, wenn dieser anwesend ist) eigeleitet wird mit dem Ruf "Geheimnis des Glaubens". Auf diesen Ruf anwortet die Gemeinde und zwar allein die Gemeinde und niemand sonst, auch kein konzelebrierender Priester, mit der Akklamation: "Deinen Tod, o Herr, verkünden wir und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit." (Der Ordo missae kennt noch zwei Alternativtexte, die allerdings die Problematik nicht verändern.) Priester (und damit auch Bischöfe), seien es nun die jeweiligen Hauptzelebranten oder etwaige Konzelebranten, haben dabei zu schweigen.

Das Messbuch (1970-2008) ist hier konsequent, indem ausdrücklich und allein die Gemeinde als Ausführende dieser Akklamation genannt wird. Wenn im Messordo der Begriff Gemeinde (oder im lateinischen populus) verwendet wird, so geschieht dies stets in Unterscheidung von den dem Priester zufallenden Aufgaben und Texten. Für den Fall einer (wohl manches Mal in Priesterkollegien, bei Zusammenkünften von Priestern o.ä.vorkommenden) Messfeier, an der außschließlich Priester und in der ihnen eigenen Form, nämlich als Konzelebranten, teilnehmen, stellte sich schon während der Liturgiereform und kurz nach der Veröffentlichung des Konzelebrationsritus die Frage, was in einem solchen Fall mit der Gemeindeakklamation und dem sie einleitenden Ruf Geheimnis des Glaubens zu machen ist. 1969 wurde die römische Kongregation für den Gottesdienst mit dem Problem konfrontiert. In der Zeitschrift Notitiae, dem offiziellen Organ der Kongregation, findet sich eine entsprechende Antwort, allerdings nach einem, damals üblichen, vorangehenden Hinweis, dass die folgenden Erklärungen Ausruck einer Meinung sind und keineswegs eine offizielle und bindende Verordnung darstellen. Die Kongregation antwortet also in Notitiae 5 (1969) 324-325 auf die Frage Wenn kein Gläubiger anwesend ist, der die Akklamation nach der Konsekration übernehmen kann, muss dann der Priester 'Geheimnis des Glaubens' sagen?. Antwort: Negativ. Die aus dem Kontext der Herrenworte herausgelösten und nach der Konsekration eingeschobenen Worte dienen als Einleitung einer Akklamation der Gläubigen. Wenn unter bestimmten Umständen niemand antworten kann, so lässt der Priester diese Worte aus. Das gleiche gilt auch für die Messe, die aus einem schwerwiegenden Grund ohne einen einzigen Teilnehmer gefeiert wird, in der [auch] der liturgische Gruß und der Schlusssegen ausgelassen werden. Das gleiche gilt auch für eine Konzelebration von Priestern, an der kein Gläubiger teilnimmt.

Auch wenn diese Erklärung der Kongregation keinen offziellen Charakter hat, so verdeutlicht sie bzgl. der Akklamation nach dem Einsetzungsbericht nur das, was der Messordo mit dem Hinweis auf die Gemeinde als Handelnde schon hinreichend zum Ausdruck gebracht hat.

Interessant ist, dass man sich in dem 1972 vom Vatikanischen Verlag veröffentlichten Heft mit den lateinischen Hochgebeten für die Konzelebration (Preces eucharisticae pro concelebratione, Typis Polyglottis Vaticanis 1972) anscheinend nicht mehr an die Aussage von Notitae 5 (1969) erinnert. In diesem Heft findet sich in jedem der vier Hochgebete vor der Gemeindeakklamation die Rubrik: "Et concelebrantes cum populo prosequuntur, acclamantes: Mortem tuam [...]" (Seite 11 u.ö.). Hier wird man wohl anmerken müssen, dass bei der Erstellung der Rubrik schlichtweg nicht folgerichtig gedacht worden ist. Die Rubrik ist an dieser Stelle auch zum ersten (und wohl einzigen Mal) erstellt worden. Sie findet sich nicht im Messbuch (weder im Messordo noch in der Grundordnung) und ist natürlich auch nicht in der 1965 veröffentlichten editio typica des Konzelebrationsritus (Ritus servandus in concelebratione Missae et ritus communionis sub utraque specie, ed. typica, Typis Polyglottis Vaticanis 1965) zu finden, die sich ja noch auf den damals vorliegenden vorläufigen Messordo bezieht, der noch keine Akklamation nach den Herrenworten im Hochgebet kennt. Die später folgenden Publikationen von Konzelebrantentexten in deutscher Sprache haben dann aber die Rubrik aus dem Messbuch übernommen und und die Akklamation einzig der Gemeinde zugeschrieben.

Abgesehen von den offiziellen römischen Dokumenten wird auch aus dem Text der eucharistischen Hochgebete, zumindest in ihrer heute verwendeten deutschen Übersetzung, schnell ersichtlich, warum die Akklamation nicht vom Priester gesprochen werden kann. Als Beispiel sei hier aus dem 2. Hochgebet zitiert, alle anderen Hochgebete folgen aber dem selben Schema:

[...]
P: Denn am Abend, an dem er ausgeliefert wurde und sich aus freiem Willen dem Leiden unterwarf, nahm er das Brot und sagte Dank, brach es, reichte es seinen Jüngern und sprach: Nehmet und esset alle davon: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch, dankte wiederum, reichte ihn seinen Jüngern und sprach: Nehmet und trinket alle daraus: Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Tut dies zu meinem Gedächtnis.
P: Geheimnis des Glaubens.
G: Deinen Tod, o Herr, verkünden wir,
und deine Auferstehung preisen wir,
bis du kommst in Herrlichkeit.
P: Darum, gütiger Vater, feiern wir das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung deines Sohnes und bringen dir so das Brot des Lebens und den Kelch des Heiles dar.
Wir danken dir, dass du uns berufen hast, vor dir zu stehen und dir zu dienen.
Wir bitten dich: Schenke uns Anteil an Christi Leib und Blut und lass uns eins werden durch den Heiligen Geist.
[...]

Zweites Hochgebet, in Die Feier der Gemeindemesse. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes (Kleinausgabe 1975), 485-486

Es soll hier ausdrücklich nicht auf die Problematik der Übersetzung des lateinischen Textes eingegangen werden, die gerade an dieser Stelle nicht sehr glücklich ist, sondern nur auf den vorliegenden deutschen Text.

Eine doppelte Schwierigkeit wird deutlich: zum einen ist das gesamte Hochgebet an Gott den Vater gerichtet, während die Gemeinde sich in der Akklamation an Christus wendet. Dies ist schon im Gesamtablauf nicht schlüssig und wird in seiner mangelnden Folgerichtigkeit nochmals unterstrichen, wenn der Priester auch die Akklamation spricht. Im Gebetstext kommt es so unvermittelt zu einer zweimaligen Änderung des Adressaten, ohne das dies irgendwie vermittelt, begründet oder eingeleitet wird. Zum anderen fährt der Priester nach der Akklamation der Gemeinde fort (bei einer Konzelebration sprechen den folgenden Text alle Priester gemeinsam) mit den Worten: "Darum, güter Vater, feiern wir....". Hier stellt sich sofort die Frage, worauf sich der mit der Konjunktion darum eingeleitete Satz bezieht. Wird die Akklamation nun auch vom Priester gesprochen, legt sich allein von der Abfolge des Textes, ungeachtet des Adressatenwechsels, ein Rückbezug auf das gerade eben Gesagte nahe: Wir feiern das Gedächtnis..., weil wir seinen Tod verkünden... Das ist aber nicht gemeint. Wir feiern das Tatgedächtnis des Todes und der Auferstehung Christi nicht, weil wir seinen Tod verkünden und seine Auferstehung preisen, sondern weil Christus uns das aufgetragen hat. Die Konjunktion darum kann sich also nur auf das vor der Akklamation Gesagte beziehen, nämlich auf das Mandat: Tut dies zu meinem Gedächtnis. Der vom Priester vorgetragene Text des Hochgebes bildet an dieser Stelle eine logische literarische Einheit, die von der Gemeindeakklamation unterbrochen wird. Spricht der Priester nun die Akklamation mit, so verdunkelt er noch zusätzlich den Sinn des in sich schon schwer zu verstehenden (und auch schwer vom Lateinischen zu übersetzenden) Satzanschlusses.

Das dritte Hochgebet für Messfeiern mit Kindern ist hier übrigens insgesamt schlüssiger, indem es die Akklamation nicht nur in der Formulierung an Gott, den Vater, richtet, sondern diese auch an anderer Stelle in das Gebet einfügt und so den Textzusammenhang im Anschluss an die Herrenworte klarer herausstellt.

Es bleibt allerdings interessant zu beobachten, wie die übergroße Mehrheit der vorstehenden oder konzelebrierenden Priester die Akklamation (mit)spricht. Darüber, ob das nun an der "Berufskrankheit" des reden müssens liegt, oder ob noch andere Vorstellungen dabei ausschlaggebend sind, soll hier geschwiegen werden...

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