Am Geruch des Weines als Christ erkennbar - ein Plädoyer für die Kelchkommunion

Veröffentlicht auf von Markus Tymister

Am Geruch des Weines als Christ erkennbar - ein Plädoyer für die Kelchkommunion

Der Hl. Cyprian, geboren zwischen 200 und 210 in Nordafrika, wurde kurz nach seiner Bekehrung zum Christentum (seine Taufe fand wohl 245 oder 248 statt) zum Bischof von Karthago gewählt. Fast seine komplette Amtszeit als Bischof (248/249-258) ist von Christenverfolgungen geprägt. Bei einer ersten Verfolgung unter Decius (250-251) rettete er sich durch Flucht, was ihm heftige Kritik eintrug, zumal in Nordafrika viele Christen den Märtyrertot erlitten hatten. Dennoch führte er aus seinem Exil heraus die Gemeinde mittels loyaler Diakone. Nach der Rückkehr konnte er seine Autorität wieder festigen und in einer neuen Verfolgung unter Kaiser Valerian suchte er geradezu das Martyrium und wurde im Jahr 257 dem Statthalter vorgefürt, vor dem er sich offen und furchtlos zum Christentum bekannte, wohl wissend, dass dieses Bekenntnis einem Todesurteil gleichkommen würde. Im selben Jahr noch wird er verbannt und stirbt 258 als Märtyrer.

Cyprian gilt als einer der bedeutendsten christlichen Schriftsteller des Altertums und wird zu den Kirchenvätern gezählt. Unter den ihm zugeschriebenen Schriften findet sich eine Sammlung von 81 Briefen, von denen 16 an ihn gerichtet sind. Ob die anderen Briefe von ihm selbst stammen oder ihm nur zugeschrieben werden, ist nicht immer mit Sicherheit festzustellen. Die Briefe sind nach seinem Tode zusammengestellt worden und es kann gut sein, dass der Kompilator bemüht war, Cyprian in ein möglichst gutes Licht zu rücken, vor allem in Bezug auf sein Verhalten unter dem Druck der Christenverfolgungen. Ob die Aussagen des 63. Briefes nun direkt von Cyprian stammen oder ihm zugeschrieben werden, ist für das darin entworfene Bild der christlichen Gemeinde und für das hier anzusprechende Thema der Kelchkommunion allerdings letztlich unerheblich. Ob nun Cyprian selbst die Bedetung der Kelchkommunion unterstrichen hat oder dies ihm nur zugeschrieben wird, ändert nichts an dem Gewicht, das die Teilhabe am Blute Christi in der Gemeinde Cyprians hatte und nichts an den damit verbundenen Schwierigkeiten in einer Zeit der Verfolgung.

Die manches Mal in unseren Gottesdiensten fehlende Wertschätzung der Teilhabe am Blute Christi und am Kelch des Bundes ist bedenklich. Auch unser heutiges Christentum ist noch tief geprägt von scholastischen theologischen Aussagen, die sich nicht mehr für die Feier der Eucharistie als solche und für deren Bedeutung, sondern nur noch für die als konsekratorisch gedeuteten Herrenworte interessierten und bemüht waren, die allein diesen Worten zugeschriebene Konsekration mithilfe der Transsubstantiation zu erklären. Alles andere wurde so zu zeremoniellem Beiwerk (vgl. H. B. Meyer, Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral (GdK 4), Regensburg 1989, 492). Eine solche "[...] auch in der erneuerten Liturgie fortgesetzte Hervorhebung der Wandlung könnte immer noch den Eindruck einer Konkurrenz zum eigentlichen Höhepunkt der Eucharistie erwecken, zur Kommunion mit dem Eingehen in Tod und Auferstehung Jesu Christi" (A. Angenendt, Offertorium. Das mittelalterliche Meßopfer (LQF 101), Münster ²2013, 488). Die Antwort der scholastischen Theologie auf die Frage nach dem wie der Konsekration, die aufgrund der damals zur Verfügung stehenden philosophischen Kategorien gegeben wurde, unterstreicht konsequent, dass der ganze Christus gleichwertig unter der Gestalt des Brotes und unter der Gestalt des Weines enthalten ist (Konkomitanz). Man empfängt demnach nicht mehr Gemeinschaft mit Christus, wenn man statt nur unter der Gestalt des Brotes auch unter der Gestalt des Weines kommuniziert. Diese Überlegungen fördern dann in den folgenden Jahrhunderten die Tendenz zur Verdrängung der Kelchkommunion, die erstmals vom Konzil von Konstanz (1415) in der Auseinandersetzung mit den Hussiten verboten wird (DH 1199). Das Verbot ist allerdings letztendlich nur gegen diejenigen gerichtet, die an der Kokomitanz zweifeln und hat keine theologisch bedingten Gründe. Das Konzil von Trient (1562) sah sich vor das Problem gestellt, dass der Laienkelch vehement von den Reformatoren eingefordert wurde, das katholische Verbot des Kelchempfangs aber gerade einmal gut 100 Jahre alt und auch nur in der Abgrenzung zu einer häretischen Gruppe begründet war. Zu der vielerorts aufgestellten Behauptung, das Trienter Konzil habe das Verbot der Kelchkommunion für Laien wiederholt oder bestärkt, ist allerdings zu sagen, dass die Konzilsväter im Dekret über die Bitte um Gewährung des Kelches die Entscheidung ausdrücklich dem Hl. Vater überlassen und selber keine Regelung treffen, bis auf die Aussage, dass es durchaus möglich sein kann, "[...] aus ehrenvollen und mit der christlichen Liebe übereinstimmenden Gründen [...] einem Volk oder Reich den Gebrauch des Kelches zu gewähren [...]" (DH 1760), falls die Gründe "[...] durch die die heilige katholische Kirche veranlaßt wurde, den Laien und auch den nicht zelebrierenden Preistern <nur> unter der Gestalt des Brotes die Kommunion zu reichen [...]" (ebd.) nicht beibehalten werden müssen. Papst Pius IV. gewährte dementsprechend auch regionale Erlaubnisse, die aber schnell wieder an Attraktivität einbüßten, so dass der Laienkelch wieder in Vergessenheit geriet (vgl. A. Gasser, Kleine Kirchengeschichten. Esseys, Theologischer Verlag, Zürich 2008, 41). Die Kanones 1-3 zur Kommunion unter beiderlei Gestalten der 21. Sitzung des Konzils von Trient (DH 1731-1733) verteidigen die damalige katholische Praxis nur gegen diejenigen, die die Kommunion unter beiderlei Gestalten zur damaligen Zeit als heilsnotwendig bezeichneten.

Die Frage nach der Wahrheit des Zeichens der Feier, die Frage, ob wir in der Feier wirklich tun, was Jesus uns aufgetragen hat, wenn er sagt: Tut dies zu meinem Gedächtnis (1 Cor 11, 24.25) wird erst in der liturgischen Bewegung des 20. Jahrhundertes wieder gestellt. Der Kelch ist nicht nur das Gefäß für das Blut Christi, sondern auch das Zeichen des neuen Bundes, der in seinem Blut geschlossen wird. Die Teilhabe am Kelch symbolisiert auch das Hineingenommenwerden in diesen neuen Bund. So fasst es an der Schwelle vom 1. zum 2. Jahrhundert auch Ignatius von Antiochien in seinem Brief an die Kirche in Philadelphia (Kleinasien) ins Wort: "Seid [...] bedacht, e i n e Eucharistie zu gebrauchen - denn eines ist das Fleisch unseres Herrn Jesus Christus und einer der Kelch zur Vereinigung mit seinem Blut [...]." (Ignatius an die Philadelphier 4, hg. J. A Fischer (Schriften des Urchristentums 1. Die Apostolischen Väter), Darmstadt 1981, 197.) Man kann davon ausgehen, dass sich Ignatius mit diesen Worten konkret auf die Feier der Eucharistie bezieht, da er weiterhin von dem einen Altar, dem einen Bischof mit seinem Presbyterium und assistiert von den Diakonen spricht. Auf dem einen Altar sollte also auch nur ein Kelch stehen und nicht eine Ansamlung von mehreren Gefäßen, die das Zeichen der Einheit in Christi Blut wieder verschleiern.

Da die Gefahr eines Abgleitens in den Protestantismus durch Gewährung der Kelchkommunion nun nicht mehr als vorherrschend erschien, konnten die Bischöfe im Vorlauf des 2. Vatikanischen Konzils auf eine zumindest teilweise Wiedereinführung der Kelchkommunion drängen. So ist in der Erklärung zum 1. Schema der Liturgiekonstitution zu Nr. 42 (die in der entgültigen Fassung dann zu Nr. 55 wird, in der die Kelchkommunion zu gewissen Gelegenheiten wieder zugelassen wird) zu lesen:

"Cum nostris temporibus remotius videatur periculum fidei, de quo optime providerat S. Tridentina synodus, Sess. 21, can. 1-3, plures Episcopi [...] optaverunt ut Communio sub utraque specie concedatur [...]." (Concilii Vaticani II Synopsis in ordinem redigens schemata cum relationibus necnon patrum orationes atque animadversiones. Constitutio de Sacra Liturgia Sacrosanctum Concilium, ed. F. Gil Hellín, Città del Vaticano 2003, 164.)

Auf diesem Hintergrund ist nun auch der Blick auf die frühe Kirchengeschichte, auf die Äußerungen des Bischofs Cyprian und die Gewohnheiten seiner Gemeinde interessant. Cyprian geht davon aus, das der rechte Zeitpunkt zur Feier der Eucharistie der Morgen ist. Das hat für ihn zwei Gründe: Einmal ist die Eucharistie auch die Feier der Auferstehung, die die Christen in der Unterscheidung von jüdischen Traditionen am Morgen zu feiern pflegten und zum anderen ist es abends unmöglich, dass alle Mitglieder der Gemeinde an der Feier teilnehmen. Die Teilnahme aller war für Cyprian aber notwendige Voraussetzung, damit die Kirche als Subjekt der Feier in Erscheinung treten kann (vgl. B. Droste, “Celebrare” in der römischen Liturgiesprache (MThS.S 26), München 1963, 35-36). Nun ergab sich allerdings, bedingt durch die morgendliche Feier, ein Problem: Da alle unter beiderlei Gestalten kommunizierten, konnten außenstehende im Anschluss an die Feier die Christen am Geruch des gerade genossenen Weines erkennen, was in der Zeit der Verfolgung nicht unproblematisch sein konnte. (Es soll auch heute Christen geben, denen das Gotteslob tiefer in die Tasche rutscht, wenn sie beim sonntäglichen Kirchgang von Nachbarn gesehen werden.) In der Gemeinde Cyprians schien man einen Weg gefunden zu haben, das Problem zu umgehen, wogegen der Bischof allerdings entschieden Stellung bezog: Man brachte in einer morgendlichen Feier nur einen Kelch mit Wasser dar, um dann abends nach dem Abendessen den Kelch mit Wein und Wasser darzubringen. (Offizielle und anerkannte eucharistische Feiern nur mit Brot oder mit Brot und Wasser waren durchaus üblich, Cyprian selbst ist Zeuge dafür (Ep. 63, 1 (CSEL 3/2) 701; vlg. P. Bradshaw - M. Johnson, The Eucharistic Liturgies (Alcuin Club Collections 87), Collegeville, Minn. 2012, 14.24: ob Wein und Brot, oder Wasser und Brot oder nur Brot genommen wurde, war abhängig von den ökonomischen Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde. Maches mal verzichtete man auch auf den Wein, um sich von heidnischen Kulten abzusetzen.) Praktisch feierte man die Euchariste in Cyrpians Gemeinde also doppelt: am Morgen kamen alle zur gemeinschaftlichen Feier zusammen, bei der aber nur Wasser und Brot dargebracht wurden, und am Abend, nach dem Abendessen feierte man, wenn überhaupt, in kleinen Gruppen/Familien mit gemischtem Kelch. Die Argumentation Cyprians, bezüglich des Kelches und des zeitlichen Ansatzes, ist sehr entschieden und deutlich: erstens hat zwar Christus das letzte Mahl mit seinen Jüngern am Abend gefeiert, dies aber, um schon durch die Stunde des Opfers den Untergang und den Abend der Welt anzudeuten (Ep. 63, 16 (CSEL 3/2) 714), während die Christen die Eucharistie als Feier der Auferstehung am Morgen begehen sollen. Zweitens ist zu tun, was Christus getan hat, und dazu gehört auch der Kelch mit Wein (und selbstverständlich haben alle an diesem Kelch teil, indem sie daraus trinken). Unmissverständlich heißt es, dass jeder zur Erfüllung des Mandats aus dem Kelch zu trinken hat, "[...] es müßte denn sein, daß sich einer bei den Morgenopfern davor fürchtet, infolge des Weinduftes nach dem Blut Christi zu riechen. So lassen sich die Brüder allmählich auch vom Leiden Christi in den Verfolgungen zurückhalten, indem sie bei der Darbringung des Opfers lernen, sich seines Blutes und seiner Wunden zu schämen. Nun sagt aber der Herr im Evangelium: 'Wer sich meiner schämt, dessen wird sich auch der Sohn des Menschen schämen' [Mk. 8, 38]." (Cyprian, Ep. 63, 15 (CSEL 3/2) 713-714).

So gesehen macht es schon nachdenklich, wenn man heutzutage in katholischen Messfeiern erleben kann, wie zwar der Kelch gereicht wird, so mancher aber nicht hinzutritt; ja, nachdem er vielleicht sogar kniend die Kommunion unter der Gestalt des Brotes empfangen hat, einen halben Meter entfernt am Kelch des Blutes Christi vorbei geht, so als würde er es gar nicht zur Kenntnis nehmen. Wohl gemerkt, es geht hier nicht um eine krankheitsbedingte Verhinderung, sondern um eine freie Entscheidung. Egal aus welchen (vielleicht sogar gerechtfertigten) Gründen eine solche persönliche Entscheidung gefällt wird, der Kirche im dritten Jahrhundert, wie sie bei Cyprian aber auch anderorts zum Ausdruck kommt, hätte das Verständnis dafür gefehlt.

Da keine Notwendigkeit mehr besteht, sich durch einen Verzicht auf die Kelchkommunion von anderen Kirchen oder Gemeinschaften abzugrenzen, sollte verstärktes Augenmerk darauf gerichtet werden, sie in unseren Gemeinden wieder die Regel werden zu lassen. Die neue Grundordnung des Römischen Messbuchs von 2002 weist folgerichtig in Nr. 238 ausdrücklich darauf hin, dass der Diözesanbischof die Kelchkommunon in jeder Messfeier gestatten kann, sooft es dem zuständigen Priester angebracht erscheint.

Hier nun der gesamte Text der Kapitel 15-17 des 63. Briefes des Bischofs Cyprian von Karthago, zuerst in deutscher Übersetzung, dann in der lateinischen Fassung:

15. Übrigens wird jede fromme und wahre Zucht unterwühlt, wenn das, was der Heilige Geist befiehlt, nicht auch treu beobachtet wird, es müßte denn sein, daß sich einer bei den Morgenopfern davor fürchtet, infolge des Weinduftes nach dem Blut Christi zu riechen. So lassen sich die Brüder allmählich auch vom Leiden Christi in den Verfolgungen zurückhalten, indem sie bei der Darbringung des Opfers lernen, sich seines Blutes und seiner Wunden zu schämen. Nun sagt aber der Herr im Evangelium: 'Wer sich meiner schämt, dessen wird sich auch der Sohn des Menschen schämen [Mk. 8, 38].' Und auch der Apostel spricht und sagt: 'Wenn ich den Menschen gefiele, wäre ich nicht Christi Knecht [Gal. 1, 10].' Wie aber können wir um Christi willen unser Blut vergießen, wenn wir uns scheuen, Christi Blut zu trinken?

16. Oder glaubt einer etwa damit sich hinausreden zu können, daß zwar in der Frühe offensichtlich nur Wasser dargebracht wird, daß wir aber, wenn wir zum Abendmahl kommen, den Kelch mit einer Weinmischung gefüllt darbringen? Wenn wir jedoch unser Abendmahl halten, können wir nicht das Volk an unseren Tisch rufen, um das wahre Sakrament in Gegenwart aller Brüder zu feiern. Freilich hat der Herr nicht in der Frühe, sondern erst nach dem Abendmahl den gemischten Kelch dargebracht. Sollen wir also etwa den Gottesdienst erst nach dem Abendmahl begehen, um so den gemischten Kelch bei der Feier des Gottesdienstes darzubringen? Christus mußte allerdings am Abend des Tages den Kelch darbringen, um schon durch die Stunde des Opfers den Untergang und den Abend der Welt anzudeuten, wie im Buche Exodus geschrieben steht: 'Und alles Volk der Gemeinde der Söhne Israels soll es gegen Abend schlachten [Exod. 12, 6]!' und abermals in den Psalmen: 'Das Aufheben meiner Hände sei ein Abendopfer [Ps. 140, 2]!' Wir aber feiern die Auferstehung des Herrn in der Frühe.

17. Und weil wir seines Leidens bei allen Opfern Erwähnung tun — denn das Leiden des Herrn ist ja das Opfer, das wir darbringen —, so dürfen wir nichts anderes tun als das, was er getan hat. Denn die Schrift sagt: ['Sooft ihr nämlich dieses Brot esset und diesen Kelch trinket, werdet ihr den Tod des Herrn verkündigen, bis er kommt [1 Kor. 11, 26].'] Sooft wir [also] den Kelch zum Gedächtnis des Herrn und seines Leidens darbringen, sollen wir das tun, was, wie bekannt ist, der Herr getan hat. Mag auch, teuerster Bruder, irgendeiner unserer Vorgänger aus Unwissenheit oder Einfalt nicht das beobachtet und festgehalten haben, was uns der Herr durch sein Beispiel und seine Lehre zu tun angewiesen hat, so kann doch seine Einfalt von der Gnade des Herrn Verzeihung erlangen; wir hingegen können keine Nachsicht erwarten, nachdem wir jetzt von dem Herrn ermahnt und unterwiesen sind, den Kelch des Herrn mit Wein gemischt darzubringen, wie ihn der Herr dargebracht hat, und auch darüber an unsere Amtsgenossen ein Schreiben zu richten, damit allenthalben das Gesetz des Evangeliums und die Überlieferung des Herrn beobachtet und von dem, was Christus gelehrt und getan hat, nicht abgegangen werde.

Cyprian, 63. Brief, 15-17

Der lateinische Text der Kapitel 15-17 des 63. Briefes findet sich in: Cyprianus, Epistulae 63,15-17, ed. G. Hartel (CSEL 3/2), Wien 1871, 713-715: im hier eingebetteten Reader einfach zu den entsprechenden Seiten blättern.

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