Wann endet die Weihnachtszeit?

Veröffentlicht auf von Markus Tymister

Wann endet die Weihnachtszeit?

Im neuen römischen Kalender, der am 21. März 1969 veröffentlicht wurde, wird im 2. Abschnitt des ersten Kapitels zur Weihnachtszeit folgendes gesagt:

33. Die Weihnachtszeit reicht von der ersten Vesper der Geburt des Herrn bis zum Sonntag nach Erscheinung des Herrn, bzw. dem Sonntag nach dem 6. Januar, einschließlich.
38. Am Sonntag nach dem 6. Januar ist das Fest der Taufe des Herrn.

Calendarium Romanum. Der Römische Kalender (21.3.1969), 33.38 (DEL 1, 1304.1309)

Zu ergänzen wäre hier noch, dass, falls der 6. Januar - also das Fest der Erscheinung des Herrn - auf einen Sonntag fällt, das Fest der Taufe des Herrn sofort am darauffolgenden Montag gefeiert wird und damit die Weihnachtszeit endet.

In inhaltlichem Zusammenhang mit dem Mysterium der Inkarnation und seiner Feier stehen zwei weitere Herrenfeste: Darstellung des Herrn (am 2. Februar) und Verkündigung des Herrn (am 25. März).

Das Fest der Darstellung des Herrn am 2. Februar, also am 40. Tag nach Weihnachten, feiert jene biblischen Begebenheiten, die in Lk 2,22-39 erzählt werden: Gemäß den alttestamentlichen Reinheitsvorschriften (Lev 12,1-8) galt eine Frau nach der Geburt eines Sohnes 40 Tage und nach der Geburt einer Tochter 80 Tage als unrein und musste nach Abschluss dieser Zeit ein Reinigungsopfer darbringen. Zudem galt der Erstgeborene als Eigentum des Herrn (Ex 13,2) und musste ihm dargebracht (dargestellt) und durch ein Geldopfer (Num 18,16) ausgelöst werden. So brachten Maria und Joseph ihren Erstgeborenen 40 Tage nach der Geburt zum Tempel um diesen Vorschriften nachzukommen.

Die Ursprünge des Festes der Verkündigung des Herrn finden sich im Osten. Noch vor dem Konzil von Ephesus (431) ist schon ein uraltes Fest mit dem Titel Gedenken der heiligen immer jungfäulichen Mutter Gottes bekannt, das am 26. Dezember, also im Zusammenhang mit dem Fest der Geburt Christi, gefeiert wurde. Im Westen berichtet schon Petrus Chrysologus für Ravenna im 5. Jahrhundert von einem Gedächtnis der Verkündigung, also der Inkarnation, des Herrn am Sonntag vor Weihnachten. Ein Fest der Verkündigung des Herrn am 25. März, also neun Monate vor dem Fest der Geburt ist im Osten schon zur Hälfte des 6. Jahrhunderts und im Westen im 7. Jahrhundert bezeugt. Der Inhalt des Festes ist die Inkarnation - die Menschwerdung - des Herrn; also ähnlich zu Weihnachten.

Der Festgedanke des 2. Februar, 40 Tage nach Weihnachten, und die in der liturgischen Feier wieder anklingende weihnachtliche Thematik (so wurde bis zum Messbuch von 1962 am 2. Februar - in Ermangelung einer eigenen Präfation - die Präfation von Weihnachten wiederholt; erst das Messbuch von 1970-2008 hat eine eigene Präfation, die den Festgedanken aufgreift), führten in der Volksfrömmigkeit dann verschiedentlich dazu, dass die 40 Tage als "Weihnachtszeit" gedeutet wurden und Krippe und Weihnachtsbaum bis zum 2. Februar stehen blieben.

Der Schott von 1961 (Das vollständige Römische Messbuch lateinisch und deutsch, hg. Benediktiner der Erzabtei Beuron, Freiburg 1961, 37) führt in seiner Einführung zum "Weihnachtsfestkreis" - kurzgefasst - aus, dass Lichtmeß "[...] das letzte Fest des weihnachtlichen Festkreises [...]" sei. Die Sonntage nach Epiphanie werden demnach als "[...] der absteigende Abschnitt [...]" des weihnachtl. Festkreises gedeutet. Und falls Septuagesima später als Lichtmess gefeiert wird, "[...] so erlöschen die letzten Strahlen der freudehellen Weihnachtszeit erst am Samstag vor Septuagesima, an dem auch das frohe Alleluja verstummt." Die Beobachtung drängt sich auf: Falls aber nun Septuagesima vor Lichtmess gefeiert wird, dann verstummt zwar das frohe Alleluja, der weihnachtliche Festkreis wird hingegen immer noch von Lichtmess abgeschlosssen. Die Argumentation und Erklärung, die nicht auf die Texte der Liturgie zwischen Taufe des Herrn und Septuagesima eingeht, scheint hier weniger ltiurgisch sondern doch eher volksfomm geprägt und daraufhin angelegt, den 2. Februar als weihnachtliches Fest zu deuten. Gleichzeitig ist ja auch zu berücksichtigen, dass es kein wirkliches Wort für diese Zeit zwischen dem 13. Januar und Septuagesima gab. "Tempus per annum" wird dann erst im MR 1962 eingeführt. Wenn der Schott und ähnliche Kalender (-erklärungen) jener Zeit vom Weihnachtsfestkreis sprechen, so ist der Begriff auch nicht gleichzusetzen mit der heutigen, bzw. 1962 eingeführten, Bedeutung der Weihnachtszeit (tempus natalicium) in der Liturgie.

Das Messbuch von 1962 kennt eine Weihnachtszeit (Tempus natalicium), die in zwei Teile unterteilt ist. Die Zeit der Geburt des Herrn (Tempus Nativitatis), die mit der Vigil des Weihnachtsfestes beginnt und das Weihnachtsfest selber - mit seiner Oktav - sowie die Tage bis zum 5. Januar umfasst. Am 6. Januar beginnt die Zeit der Epiphanie (Tempus Epiphaniae), die das Fest der Erscheinung des Herrn mit seiner Oktav und die Tage bis zum 13. Januar, dem Fest der Taufe des Herrn (In commemoratione Baptismatis D.N.I.C.) umfasst und mit diesem Fest endet (vgl. MR 1962, Rubricae generales 72). Mit dem 2. Sonntag nach Erscheinung des Herrn beginnt die Zeit im Jahr vor der Septuagesima (Tempus per annum ante Septuagesimam) mit der Sonntagsmesse in grüner Farbe und der Dreifaltigkeitspräfation. In Jahren mit frühem Ostertermin fallen nicht nur einige "grüne" Sonntage "nach Epiphanie" in die Zeit vor dem 2. Februar sondern auch ein bis zwei "violette" Sonntage (Septuagesima und manchmal auch Sexagesima) der Vorfastenzeit, an denen daher auch Gloria und Halleluja nicht gesungen werden. Wenn man die Messtexte der Sonntage post Epiphaniam und Septuagesima/Sexagesima anschaut, so ist kein expliziter Anklang an das Weihnachtsfest mehr zu finden. Allein das Evangelium des 2. Sonntags post Epiphaniam (Joh 2,1-11 - heute am 2. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr C) mit dem Bericht der Hochzeit zu Kana greift die Thematik der Erscheinung des Herrn (hier in seinem ersten Wunder) nochmals auf. Offiziell ist also auch nach den liturgischen Büchern vor dem 2. Vatikanischen Konzil die Weihnachtszeit mit dem Fest der Taufe des Herrn beendet, das Messbuch von 1962 sagt dies auch deutlich in den Rubricae generales. Voraufgehende Ausgaben des Messbuchs kennen z. T. überhaupt keine expliziten Angaben über eine Weihnachtszeit.

Von einer Weihnachtszeit bis zum 2. Februar zu sprechen, während am Altar die Messe in grün, bzw. in violett gefeiert wird und die Texte mit der Thematik von Weihnachten weitgehend nichts mehr zu tun haben, wirkt auf dem beschriebenen Hintergrund zumindest erklärungsbedüftig und die Aussage, die Kalenderreform nach dem 2. Vatikanischen Konzil habe die Weihnachtszeit verkürzt, ist auf dem Hintergrund der offiziellen Bücher für die Feier der Messe nur bedingt richtig. Vor und nach dem Konzil endete, bzw. endet, die Weihnachtszeit mit dem Fest der Taufe des Herrn. Neu ist nur, dass das Fest der Taufe des Herrn nicht mehr an das Datum (13. Januar) gebunden ist, sondern am Sonntag nach Epiphanie gefeiert wird, der auf einen Tag zwischen dem 7. und 12. Januar einschließlich fallen kann.

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&quot;Zudem galt der Erstgeborene als Eigentum des Herrn (Ex 13,2) und musste ihm dargebracht (dargestellt) und durch ein Geldopfer (Num 18,16) ausgelöst werden. So brachten Maria und Joseph ihren Erstgeborenen 40 Tage nach der Geburt zum Tempel um diesen Vorschriften nachzukommen.&quot;<br /> <br /> Interessant ist der Kommentar von Joseph Ratzinger / Benendikt XVI. (Jesus von Nazareth, Prolog. Die Kindheitsgeschichten, 90) zu dieser Stelle bei Lukas:<br /> &quot;Lukas zitiert zunächst ausdrücklich das Vorbehaltsrecht gegenüber dem Erstgeborenen: 'Alles Männliche, das den Mutterschoß öffnet, wird heilig (=Gott gehörig) genannt werden' (&quot;, 23; vgl. Ex 13,2; 13,12 f. 15). Das Besondere an seinem Bericht besteht darin, dass er dann aber nicht von der Auslösung Jesu spricht, sondern von einem dritten Vorgang, von Jesu Darbringung (&quot;Darstellung&quot;). Er will offensichtlich sagen: Dieses Kind ist nicht ausgelöst und nicht an die Eltern zurückgegeben, sondern ganz im Gegenteil im Tempel Gott persönlich übergeben, ihm ganz und gar zugeeignet worden...Über den vom Gesetz vorgeschriebenen Auslösungsakt berichtet Lukas nicht. An seine Stelle tritt das Gegenteil: Die Übergae des Kindes an Gott, dem es ganz gehören soll.&quot;
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