Kommunionausteilung in der Messe
Man kann es nicht oft genug wiederholen, vor allem, da sich die Hoffnungen aus den Tagen des 2. Vatikanischen Konzils vielerorts leider immer noch nicht bestätigt haben...
Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen, nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen.
In seinem 1964 erschienen Kommentar zur Liturgiekonstitution des Konzils, der wohl immer noch zu den besten zählt, schreibt Emil Joseph Lengeling:
"[Dieser] Absatz wurde auf den Antrag einiger Väter hin neu eingefügt. Das Konzil empfiehlt mit Nachdruck, wie es schon Benedikt XIV [in seiner Enzyklika Certiores effecti], Pius XII (Enzykl. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 565f; Nr. 119f.) und die Instruktion der Ritenkongregation vom 3. 9. 1958, Nr. 22c getan hatten, als vollkommenere Teilnahme an der Messe, daß die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib empfangen (für den Zusatz: 2159; dagegen: 46; ungültig 13). Den insgesamt 26 Zusätzen gegen den Einschub hat die Kommission die oben genannten Autoritäten entgegengehalten.
Die gegenwärtig in der römischen Liturgie noch weitaus vorherrschende Praxis, die heilige Kommunion mit früher konsekrierten Hostien zu spenden [...], ist sowohl in den Liturgien des Ostens wie in den evangelischen Kirchen unbekannt und war es im allgemeinen auch im Westen bis in das 17. Jh. hinein. Nur eine Zeit, die ohne Gespür für die Echtheit des Zeichenhaften zu einseitig auf das im Sinne der Dogmatik Essenzielle bedacht war, konnte dazu verführt werden, den bequemeren Weg vor dem besseren und sinnvollen zu bevorzugen. Was nichtkatholischen Christen anstößig ist und heute auch schon manche Katholiken befremdet, wird, so darf man wohl nach diesem nachdrücklichen Aufruf des Konzils zum Sinnvollen hoffen, mehr und mehr Vergangenheit werden. Das Gesagte gilt auch für den rechten Zeitpunkt der Spendung innerhalb der Messe: nach der Kommunion des Priesters. Es ist allerdings schon im Mittelalter mißachtet worden, wird aber anderseits heute bei uns wohl in der weitaus größeren Zahl der Pfarreien beachtet."
(E. J. Lengeling, Die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie (Lebendiger Gottesdienst 5/6), Münster 1964, 120-121.)
Zu den von Lengeling aufgezählten Autoritäten kann man noch das Konzil von Trient (Sessio XXII, cap. 6: DH 1747) hinzufügen. Bei der Forderung nach der Kommunionausteilung mit in der selben Messfeier konsekrierten Hostien handelt es sich also nicht um eine Neuerung des 2. Vatikanums oder um die Rückkehr zu einer Praxis der alten Kirche, sondern um eine Unterstreichung dessen, was immer schon die Regel war, nur leider allzu oft missachtet wurde (und wird!).
Nur eine - in der antireformatorischen Auseinandersetzung - einseitige Betonung der Gegenwart Christi im konsekrierten Brot auch nach Beendigung der Eucharistiefeier, konnte dazu führen, die Ebene des Zeichens völlig zu vernachlässigen und allein hervorzuheben, dass jeder, unabhängig vom Zeitpunkt der Eucharistiefeier, in der Kommunion den ganzen Christus empfängt. Daran ist auch nicht zu zweifeln, allerdings geht es hier um die Teilnahme an der Feier, die eben wesentlich mehr ist, als ein Ritus des Priesters zum "Herstellen" der Kommunion für die Gläubigen, sondern Tatgedächtnis des Erlösungswerkes Christi, an dem alle teilhaben.