Die Ankündigung der beweglichen Feste am 6. Januar

Veröffentlicht auf von Markus Tymister

Die Ankündigung der beweglichen Feste am 6. Januar

Das Messbuch von 1970-2008 und das Zeremoniale für die Bischöfe von 1985 (Nr. 240) haben am Epiphaniefest einen interessanten Brauch ermöglicht, der einen Vorläufer im Pontificale Romanum von 1596 (Pars tertia, 1) hat: nach dem Evangelium (oder nach dem Schlussgebet) geht der Bischof oder Priester, oder auch ein Kantor, zum Ambo und verkündet von dort den Ostertermin und die Termine der weiteren beweglichen Feste des neuen Jahres.

Das Deutsche Liturgische Institut schreibt dazu:

"Die Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn geht auf das 4. Jahrhundert zurück, als das 1. Konzil von Nizäa 325 für das ganze Römische Reich einen einheitlichen Ostertermin bestimmte. Die Berechnung dieses Datums (später auch der davon abhängigen beweglichen Feste) wurde der Kirche von Alexandrien übertragen, die es allen anderen Kirchen, auch dem Bischof von Rom, mitteilte, und zwar im so genannten
Osterfestbrief, der alljährlich an Epiphanie veröffentlicht wurde: Christus, die neue Sonne, ist seit der Epiphanie im Aufgehen - auf Ostern hin. Deshalb wird diese Verkündigung seit alters her im "Exsultet"-Ton gesungen."

Text der Festankündigung für das Jahr 2014 zum Download.

Mit diesen Worten beginnt die Ankündigung:

Liebe Brüder und Schwestern, die Herrlichkeit Christi ist heute erschienen; immerfort leuchtet sie unter uns auf, bis der Menschensohn wiederkommt.

Alle Geheimnisse des Herrn, die wir in den beweglichen Festen des Jahres feiern, sind so in einen epiphanisch-eschatologischen Rahmen gestellt: jedes Herrenfest ist Erscheinung des Herrn und zugleich manifestiert sich in seiner Feier die Erwartung seiner eschatologischen Wiederkunft.

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