Kann einfacher Wein, durch Eintauchen einer konsekrierten Hostie, in Christi Blut gewandelt werden?

Veröffentlicht auf von Markus Tymister

Raphael: Disput über die Eucharistie
Raphael: Disput über die Eucharistie

In einigen Manuskripten eines Pontifikale (= Ritusbuch für den Bischof) der römischen Kurie aus dem 13. Jahrhundert findet sich ein interessanter Hinweis, der zur Formulierung des obigen Titels geführt hat. Es geht um den zusammenhängenden Ritus für Versöhnung-Krankensalbung-Viatikum: Nach der Salbung soll dem Sterbenden das Viatikum, die Sterbendenkommunion, gereicht werden. Die entsprechende Rubrik und die Spendeformel lauten:

"Tunc tradat ei sacerdos eucharistiam dominici corporis intincti vino et vinum tali intinctione sanctificatum, <in Christi sanguinem transmutatum,> dicens: Accipe, frater, viaticum corporis <et sanguinis> domini nostri Iesu Christi, qui te custodiat ab hoste maligno et perducat te ad vitam eternam. Amen."

[Nun reicht ihm der Priester die Eucharistie des Herrenleibes in Wein eingetaucht, der durch diese Eintauchung geheiligt, <in Christi Blut verwandelt,> wird und spricht: Empfange, Bruder, die Wegzehrung des Leibes <und des Blutes> unseres Herrn Jesus Christus, der dich vor dem bösen Feinde bewahren und zum ewigen Leben führen möge. Amen.]

(Pontificale Curiae Romanae sec. XIII: Le Pontifical Romain au moyen-âge, vol. 2, Le pontifical de la curie romaine au XIIIe siècle, L, 3, ed. M. Andrieu (StT 87), Città del Vaticano 1939, 493.)

Wie ist das nun zu interpretieren?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass sich die in spitze Klammern gesetzte Einfügung <in Christi sanguinem transmutatum/in Christi Blut verwandelt> in 8 von 21 Manuskripten findet. In drei Manuskripten wurde sie außerdem in einer späteren Bearbeitung getilgt. Die Einfügung in die Formel <et sanguinis/und des Blutes> findet sich in 14 der 21 Manuskripte.

Von der Sache her war es im 13. Jh. noch völlig selbstverständlich, die Kommunion immer unter beiderlei Gestalten zu reichen; das betraf natürlich auch das Viatikum. Lange Zeit sollte der schwer Kanke, wenn irgend möglich, zur Salbung und zur anschließenden Kommunion in die Kirche gebracht werden. War das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, konnten ihn die Priester zu Hause besuchen und brachten bei dieser Gelegenheit das Öl und die Eucharistie (unter beiderlei Gestalten) mit. Im Rom des 13. Jh. war dann wohl doch die Sorge größer geworden, unterwegs den eucharistischen Wein zu verschütten, so dass man einfachen Wein mitnahm. Die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes zu reichen, war allerdings schlichtweg unvorstellbar, so groß war die Einsicht, dass die Kirche das tun soll, was Christus getan hat, der seinen Aposteln Brot und Wein als seinen Leib und sein Blut gereicht hat.

Durch das Eintauchen der Hostie in den Wein wurde dieser geheiligt (was außer Zweifel steht) und - so fügen 8 Handschriften an - in Christi Blut gewandelt. Diese Einlassung spiegelt noch nicht spätere thologische Erklärungen über die Konsekration wieder, sondern eine wesentliche ältere Überzeugung, nach der die Kirche verpflichtet ist, das zu tun, was Christus getan hat und dadurch den Auftrag ihres Herrn erfüllt. Diese Überzeugung war anfangs stärker als die sich erst in jener Zeit entwickelnde Ansicht, die die Verwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi an den Moment des Aussprechens der Herrenworte "Das ist mein Leib" - "Das ist mein Blut" über das vor dem Priester auf dem Altar liegende Brot und den Kelch knüpfte. Es kann gut sein, dass eben diese sich entwickelnde theologische Erklärung auch der Grund dafür ist, dass in drei Manuskripten die Einlassung gestrichen wurde. 14 Manuskripte halten darüber hinaus an der Formel "Empfange [...] die Wegzehrung des Leibes und des Blutes unseres Herrn [...]" fest. Zweitrangig war hier noch die Frage, ob nur über das Brot oder auch über den Kelch mit Wein die "Einsetzungsworte" gesprochen worden waren (geheiligt wird er auf jeden Fall durch das Eintauchen der konsekierten Hostie). Erstrangig war vielmehr das Handeln: die Kirche tut das, was Christus selbst getan hat und damit ist Brot und Wein auch das Sakrament des Leibes und Blutes Christi. (Von einer consecratio per contactum zu sprechen, wäre allerdings bestenfalls anachronistisch, weil man damit spätere theologische Anschauungen einer früheren Zeit überstülpen würde.)

Kurze Zeit später wird allerdings das Verständnis der Eucharistie als Handlung völlig von der Frage nach einem genauen Zeitpunkt der Konsekration und dem Interesse am Ergebnis derselben überdeckt; so dass dann auch kein Wein mehr zur Wegzehrung gereicht wird. Ersatzweise wird von den Theologen unterstrichen, dass man auch unter einer Gestalt den gesamten Christus empfängt. Auch hier zeigt sich, wie das Interesse an der Handlung schwindet und sich zunehmend auf das Ergebnis derselben konzentriert. So ist es nur folgerrichtig, dass sich zunehmend für die für die Aufbewahrung und Austeilung der Eucharistie Gefäße entwickeln, die die Form von Kelchen (Ziborium/Speisekelch) haben, um zu unterstreichen, dass auch unter der Brotsgestalt der ganze Christus anwesend ist.

Auch heute gilt für jede Teilhabe an der Eucharistie: Natürlich empfange ich nicht mehr von Christus, wenn ich unter beiderlei Gestalten kommuniziere, aber in der Kommunion unter beiden Gestalten komme ich dem Auftrag Christi nach, dies zu seinem Gedächtnis zu tun (1 Kor 11,24.25) und habe Anteil am Kelch des neuen Bundes in seinem Blut (1 Kor 10,16 und 11,25).

Nachdem die Wegzehrung lange Zeit nur noch unter einer Gestalt gereicht wurde, soll sie nach erneuertem Ritus von 1972 nach Möglichkeit wieder unter beiderlei Gestalten gereicht werden. Dafür kann auch - wenn nicht die Messe im Haus des Kranken gefeiert wird - nach einer Messfeier der eucharistische Wein im Tabernakel aufbewahrt und in einem gut verschlossenen Gefäß zum Kranken gebracht werden (Rituale Romanum [...] Ordo unctionis infirmorum eiusque pastoralis curae 95, ed. typica, Città del Vaticano 1972, 40). Grundsätzlich spricht der Ritus vom Viaticum Corporis et Sanguinis Christi (OUI 93), mit dem sterbend Kranke gestärkt werden sollen.

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H
Auch in der Liturgie der vorgeweihten Gaben empfangen Priester und Diakone wie sonst in der Liturgie des hl. Johannes Chrysostomus oder der hl. Basilius:<br /> https://oca.org/cdn/PDFs/synod/2018-0215-liturgical-instructions.pdf
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H
Bis zur Liturgiereform Papst Pius XII. wurde bei der Kommunionfeier Wein und Wasser mit einem Stück der konsekrierten Hostie vom Gründonnerstag gemischt und nur der Priester empfing die Kommunion zuerst die Hostie, dann den Kelch mit Wein und dem Hostienstückchen.<br /> Die Byzantiner feier nin der Fastenzeit öfter die Gregoriosliturgie (nach Gregor, Papst von Altrom wie es am Schluss der Liturgie heißt) ist eine Vesper mit Kommunionempfang. Das eucharistische Brot von der letzten sonntäglichen Liturgie wird in den Kelch mit Wein und Wasser gegeben und dann ausgeteilt.
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H
Gemeint ist die Kommunionfeier am Karfreitag!