Vorbereitungsdokument zur 3. Außerordentlichen Versammlung der Bischofssynode

Veröffentlicht auf von Markus Tymister

Vorbereitungsdokument zur 3. Außerordentlichen Versammlung der Bischofssynode

Auf dem Weg zu einer synodalen Einrichtung der Kirche, die die vom 2. Vatikanischen Konzil gewünschte Kollegialität der Bischöfe verwirklichen will

Heute Morgen wurde auf einer Pressekonferenz im Vatikan das Vorbereitungsdokument zur 3. Außerordentlichen Versammlung der Bischofssynode, die sich auf Wunsch des Hl. Vaters mit dem Thema Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung befassen wird. Papst Franziskus hat für die Synode einen Arbeitsplan in zwei Etappen festgesetzt: Die Außerordentliche Versammlung im Jahr 2014 ist darauf ausgerichtet, den "status quaestionis" zu erfassen, eine Erhebung in der ganzen Welt, was Fragen um Ehe und Familie angeht, und um Zeugnisse und Vorschläge der Bischöfe zu sammeln. Die 2. Etappe ist die Ordentliche Versammlung im Jahr 2015, auf der die Bischöfe in Einheit mit dem Nachfolger des Hl. Petrus konkrete Leitlinien für die Ehe- und Familienpastoral suchen werden.

Der vollständige Text des Vorbereitungsdokumentes: http://www.vatican.va/roman_curia/synod/documents/rc_synod_doc_20131105_iii-assemblea-sinodo-vescovi_ge.html

Im 1. Kapitel des Dokumentes sind die Fragestellungen genauer beschrieben:

Es zeichnen sich heute bis vor wenigen Jahren noch nie dagewesene Problematiken ab, von der Verbreitung der faktischen Lebensgemeinschaften, die die Ehe nicht anstreben und zuweilen deren Idee verwerfen, bis hin zu Verbindungen von Personen desselben Geschlechts, denen nicht selten die Adoption von Kindern gewährt wird. Unter den zahlreichen neuen Situationen, die die Aufmerksamkeit und den pastoralen Einsatz der Kirche erfordern, möge es genügen, an folgende zu erinnern: konfessionsverschiedene oder interreligiöse Ehen; Familien mit nur einem Elternteil; Polygamie; arrangierte Ehen mit dem daraus folgenden Problem der Mitgift, der manchmal als Kaufpreis der Braut verstanden wird; das Kastensystem; die Kultur des nicht verpflichtenden Ehebandes und der angenommenen Instabilität dieses Bandes; Formen des der Kirche feindlich gesinnten Feminismus; Phänomene der Migration und Neuformulierung des Begriffs der Familie; relativistischer Pluralismus im Eheverständnis; Einfluss der Medien auf die Volkskultur im Hinblick auf das Verständnis von Ehe und Familienleben; Dauerhaftigkeit und Treue des Ehebundes entwertende Denkströmungen, die einzelnen Gesetzesvorschlägen zugrunde liegen; Verbreitung des Phänomens der Leihmütter; neue Interpretationen der Menschenrechte. Vor allem aber ist im kirchlichen Bereich die Schwächung oder die Aufgabe des Glaubens an die Sakramentalität der Ehe und an die heilende Kraft der sakramentalen Buße zu nennen.

All dem ist zu entnehmen, mit welcher Dringlichkeit sich die Aufmerksamkeit des Weltepiskopats „cum et sub Petro“ diesen Herausforderungen zuwenden muss. Vergegenwärtigt man sich zum Beispiel allein die Tatsache, dass viele in irregulären Ehesituationen geborene Kinder und Jugendliche niemals sehen können, dass ihre Eltern die Sakramente empfangen, wird verständlich, wie dringlich die der Evangelisierung von der aktuellen Situation gestellten Herausforderungen sind, einer Situation, die im Übrigen in jedem Teil des „globalen Dorfes“ verbreitet ist. Diese Wirklichkeit findet eine einzigartige Entsprechung in der breiten positiven Aufnahme, die in unseren Tagen der Lehre über die göttliche Barmherzigkeit und Zärtlichkeit gegenüber den verwundeten Personen in den geographischen und existenziellen Randgebieten entgegengebracht wird: es gibt dementsprechend sehr weitreichende Erwartungen hinsichtlich der pastoralen Entscheidungen in Bezug auf die Familie. Eine Reflexion der Bischofssynode über diese Themen erscheint deshalb äußerst notwendig und dringlich wie auch geboten als Ausdruck der Liebe der Hirten gegenüber denjenigen, die ihnen anvertraut sind, und gegenüber der gesamten Menschheitsfamilie.

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Auf diesem Hintergrund ist es interessant, nochmals die Ankündigung des 2. Vatikanischen Konzils durch Johannes XXIII. am 25. Januar 1959 zu lesen: http://populocongregato.over-blog.com/johannes-xxiii.-ankündigung-des-konzils.html, besonders den folgenden Abschitt, in dem der Papst, nach einer Analyse der gesellschaftlichen und kirchlichen Situation in der Stadt Rom und in der Welt zu deren Bewältigung die Wiederaufnahme einiger althergebrachter Formen der Lehrverkündigung ankündigt. Diese Formen sind die Synode und das Konzil (in den ersten Entwürfen der Ansprache war vom allgemeinen Konzil die Rede, während der Papst selbst im endgültigen Text vom ökumenischen Konzil spricht).

Im Herzen des demütigen Priesters, den die offensichtliche Fügung der göttlichen Vorsehung, obgleich ganz unwürdig, zur Höhe des Papsttums geführt hat, weckt diese Feststellung einen festen Entschluss zur Wiederaufnahme einiger althergebrachter Formen der Lehrverkündigung und weiser Anordnungen der kirchlichen Disziplin, die in der Geschichte der Kirche, in Epochen der Erneuerung, Früchte von außerordentlicher Wirksamkeit reifen ließen in Bezug auf die Klarheit der Gedanken, die Geschlossenheit der religiösen Einheit, die sehr lebendige Flamme des christlichen Eifers, den Wir fortdauernd noch spüren, sowie auch in Bezug auf die Wohlfahrt des Lebens auf Erden, einen überfließenden Reichtum „vom Tau des Himmels und der Erde besten Früchten“ (Gen. 27. 28).
Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne! Gewiss ein wenig zitternd vor Bewegung, aber zugleich mit demütiger Entschlossenheit im festen Vorsatz sprechen Wir vor euch den Namen und das Vorhaben einer doppelten feierlichen Veranstaltung aus: einer Diözesansynode der Stadt Rom und eines Ökumenischen Konzils für die Gesamtkirche.

Johannes XXIII, "Questa festiva ricorrenza" (25.01.1959)

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