Anmerkung zum Ort des Tabernakels in der Kirche

Veröffentlicht auf von Markus Tymister

Die Kathedrale von Trogir/Kroatien wurde in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut. In der Wand links neben dem Altar ist die Sakramentsnische (Tabernakel) zu erkennen, so wie es dem damaligen Brauch entsprach. Sie wird bis heute benutzt und ist jetzt hervorgehoben durch das rote Banner.
Die Kathedrale von Trogir/Kroatien wurde in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut. In der Wand links neben dem Altar ist die Sakramentsnische (Tabernakel) zu erkennen, so wie es dem damaligen Brauch entsprach. Sie wird bis heute benutzt und ist jetzt hervorgehoben durch das rote Banner.

Wie vom Nachrichtenportal catholicnewsagency.com (CNA) am 8. Januar 2016 gemeldet, hat der Bischof der amerikanischen Diözese Madison, Wisc., Robert Molino, schon seit seiner Amtsübernahme angeregt, in den Kirchen seines Bistums den Tabernakel wieder ins Zentrum zu rücken. Nun ist aus der Anregung ein Dekret geworden, in dem er anordnet, dass bis 2018 in allen Kirchen der Diözese der Tabernakel wieder zentral anzuordnen ist. Offensichtlich ist allerdings mit "Zentrum" und "zentral" nicht die Mitte der Kirche, sondern der Endpunkt der Längsachse in der Apsis (so diese denn vorhanden ist) gemeint, also der Platz, der in der christlichen Basilika über Jahrhunderte dem Bischof vorbehalten war, bis er vom an die Rückwand der Apsis gerückten Hochaltar, auf dem sich dann seit der Mitte des 2. Jahrtausends auch der Tabernakel befinden konnte, verdrängt wurde.

CNA zitiert in diesem Zusammenhang den Leiter des Liturgiereferates des Bistums mit folgenden Worten:

'Obviously the reason is because he wants to reiterate that this is the living God residing in the tabernacle,' Patrick Gorman, director of the Office of Worship for the Madison diocese, told CNA.

'This isn't just another piece of furniture which can go anywhere, this is the house of the living God and we want to have that in a prominent place where people can pray before it whenever they want.'

In the wake of Vatican II, many churches in Madison and throughout the United States relocated their tabernacles either to the side of sanctuaries or to their own side chapels. The idea at the time, Gorman said, was that this created a separate, quiet space which would encourage more people to spend time in adoration.

Catholic News Agency, 8. Jan. 2016

Nicht nur in den USA, sondern in vielen Ländern der Welt ist in katholischen Kirchen zu beobachten, wie der Tabernakel in einer Seitenkapelle der Kirche seinen Platz hat. Dies steht im Einklang mit der längsten Zeit der Kirchengeschichte und mit den entsprechenden Anregungen und Vorschriften seit dem 2. Vatikanischen Konzil, die sich vor allem in der Eucharistieinstruktion der Ritenkongregation vom 25. Mai 1967 und im Rituale Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe von 1973 finden.

Ein kurzer Überblick über die Geschichte der Aufbewahrung der Eucharistie

Im Zentrum des Lebens der christlichen Gemeinden stand von Anfang an die Feier der Eucharistie als Tatgedächtnis des Heilshandelns Gottes in Jesus Christus, in der auch die heilsame Wirklichkeit des Todes und der Auferstehung Christi mit all ihren Früchten gegenwärtig gesetzt wird. Dies entspricht der griechisch-christlichen Mentalität der Väterzeit, die auf teminologischer Ebene keinen Gegensatz wischen Realität und Symbol sieht. In der Feier der Eucharistie wird die historisch-zeitliche Distanz zwischen Tod und Auferstehung Christi und dem jeweiligen Heute aufgehoben. Damit fallen Eucharistiefeier und Kreuzesopfer Christi in eins.

Erst in einer germanisch-christlichen Mentalität ab dem 9. Jahrhundert wird die Eucharistie zunehmend im Sinne des Geheimnisses des verborgenen Leibes Christi gesehen. Auf diesem Hintergund richtet sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf die Gestalten von Brot und Wein unter denen der wahre Leib Christi und das wahre Blut Christi verborgen sind. In der Folge konzentrieren sich Theologie und Frömmigkeit auf die Realpräsenz Christi, während das Heilsereignis Christi und seine Feier in der Eucharistie an Aufmerksamkeit verlieren.

Auch in den ersten Jahrhunderten schon sollten diejenigen, die nicht an der, anfangs nur sonntäglichen, Eucharistiefeier teilnehmen konnten, an dieser Feier Anteil erhalten und so trug man Sorge, ihnen Leib (und Blut) des Herrn, die eucharistischen Gestalten, zu bringen. Auch nahmen die Christen den Leib des Herrn mit nach Hause, um an den Tagen ohne Eucharistiefeier zu Hause zu kommunizieren. Oft wurde dabei das eucharistische Brot schlicht in ein Leinentuch eingeschlagen oder in einem einfachen Holzbehältnis aufbewahrt. So schreibt noch der byzaninische Wandermönch Johannes Moschus (+ 620) von dem gläubigen Diener eines ungläubigen Herren, der gemäß der Gewohntheit seiner Region etwas von der am Sonntag empfangenen Kommunion, in ein reines Leinen einwickelt, im Schrank verwahrt (Pratum spirituale 79; PG 87, 2936-2937). Erst ab dem 5. Jahrhundert führt die wachsende Angst vor Profanierung, verbunden mit einer häufigeren Feier der Eucharistie dazu, dass der Brauch der Hauskommunion zurückgeht und die Verantwortung für die eucharistische Reserve, die für die Sterbendenkommunion notwendig ist, in die Hand der Presbyter und in die Räume der Kirche übergeht. So finden sich ab dem 6. Jahrhundert verschiedene Aufbewahrungsorte der Eucharistie, so z. B. in der offenen Nische einer Kirchenwand, oder an einem entsprechenden Ort in einem Nebenraum der Kirche. Zeugnisse für eine die eucharistische Reserve betreffende besondere Verehrung haben wir aus dieser Zeit noch nicht, um so größer ist allerdings die Verehrung der Eucharistie im Augenblick des Empfangens. Gegen Ende des 1. Jahrtausends entwickeln sich auch Behältnisse zur Aufbewahurung der Eucharistie auf oder über dem Altar. Die Vorschrift, die Eucharistie in einem festen und sicher verschlossenen Behältnis zu verwahren, wird allerdings erst im Jahr 1215 auf dem IV. Laterankonzil ausgesprochen. Im Zuge der gegenreformatorischen Bewegung und der damit einhergehenden Betonung der Realpräsenz Christi unter den eucharistischen Gestalten, wird der Tabernakel auf dem an die Rückwand der Apsis gerückten Hochaltar immer mehr zum unterscheidenden Kennzeichen einer katholischen Kirche.

Erst die Eucharistietheologie des 20. Jahrhunderts, die auch in den konziliaren Bestimmungen des 2. Vatikanums und den nachkonziliaren Dokumenten ihren Ausdruck findet, rückt wieder die Feier der Eucharistie und die tätige Teilnahme der Gemeinde an ihr in das Zentrum theologischer wie pastoraler Aufmerksamkeit. Die Allgemeine Einführung in das Rituale zur Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe (1973) stellt daher folgerichtig in Nr. 1 fest: "Die Feier der Eucaristie ist für die Gesamtkirche und ihre Zusammenkünfte am jeweiligen Ort der Mittelpunkt des christlichen Lebens." Ähnlich äußerten sich schon die Väter des 2. Vatikanischen Konzils, als sie die Eucharistie - im Sinne der Feier der Gehemeinisse - Höhepunkt und Quelle des gesamten kirchlichen Lebens nennen:

Dennoch ist die Liturgie der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt. Denn die apostolische Arbeit ist darauf hingeordnet, daß alle, durch Glauben und Taufe Kinder Gottes geworden, sich versammeln, inmitten der Kirche Gott loben, am Opfer teilnehmen und das Herrenmahl genießen.

2. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die Heilige Liturgie (4. Dezember 1963), Art. 10

All dies schließt eine Aufbewahrung der Eucharistie nicht aus, sondern fordert sie, um auch den Abwesenden und vor allem den Sterbenden Anteil an dieser Quelle zu geben. So ist in Nr. 5 der Allgemeinen Einführung in das schon mehrfach zitierte Rituale, im Rückgriff auf die Eucharistieinstruktion von 1967, unter dem Titel "Zweck der Aufbewahrung der Eucharistie" zu lesen:

Der erste und ursprüngliche Zweck der Aufbewahrung der Eucharistie außerhalb der Messe ist die Spendung der Wegzehrung; die Aufbewahrung dient in zweiter Linie der Kommunionspendung außerhalb der Messe und der Anbetung unseres Herrn Jesus Christus, der im Sakrament gegenwärtig ist. Denn die Aufbewahrung der heiligen Gestalten für die Kranken führte zu dem löblichen Brauch, die himmlische, in den Kirchen aufbewahrte Speise zu verehren. Dieser eucharistische Anbetungskult ist einwandfrei und zuverlässig begründet, vor allem, da ja der Glaube an die Realpräsenz des Herrn folgerichtig zur äußeren und öffentlichen Bezeugung dieses Glaubens führt.

Ritualefaszikel "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe" (Allgemeine Einführung 5)

Primärer und urspünglicher Zweck (primarius ac primigenius finis) der Aufbewahrung ist also die Wegzehrung. Kommunionspendung und Anbetung sind Sekundärzwecke (secundarii fines). In der Unterscheidung der Zwecke stellt die Kirche klar, dass eine Aufbewahrung der Eucharistie allein zur Erfüllung eines der Sekundärzwecke nicht möglich ist, bzw. einer besonderen Begründung bedarf. Mit anderen Worten: da in einer Pfarrgemeinde die Eucharistie zum Zwecke der Stebendenkommunion aufbewahrt werden muss (n.b. das Viaticum ist, dort, wo es möglich ist, immer als verpflichtendes Sakrament angesehen worden), ist es löblich und gut begründet, den Ort der Aufbewahrung mit der entsprechenden Verehrung und Ehrfurcht zu umgeben und dort Anbetung zu halten. Allein, in der Mitte der Gemeinde steht die Feier der Eucharistie und damit der Altar mit dem ihm zugeordneten Ambo als Ort der Verkündung jener Botschaft des Heilsereignisses, das in der Feier gegenwärtiggesetzt wird.

Der Ort der Aufbewahrung der Eucharistie - der Platz des Tabernakels

Die Nummern 9 und 10 der Allgemeinen Einführung in unser Rituale beziehen sich auf den Ort für die Aufbewahrung der Eucharistie:

9. Der Ort, an dem die heilige Eucharistie aufbewahrt wird, soll eine wirklich hervorgehobene Stätte sein. Es wird dringend empfohlen, sie zugleich für die private Anbetung und das private Gebet in geeigneter Form anzulegen. so dass die Gläubigen leicht und mit geistlichem Gewinn auch in privater Andacht den im Sakrament gegenwärtigen Herrn unablässig verehren können.

Das wird um so leichter möglich sein, wenn eine vom Hauptraum getrennte Kapelle eingerichtet wird, vor allem in jenen Kirchen, in denen häufiger Trauungen und Begräbnisgottesdienste stattfinden, und an jenen Orten, die wegen Wallfahrten, wegen ihrer Kunstschätze oder geschichtlichen Denkmäler von vielen besucht werden.

10. Die heilige Eucharistie soll in einem nicht beweglichen, festen und undurchsichtigen Tabernakel aufbewahrt werden, der so verschlossen ist, dass, so weit irgend möglich, die Gefahr der Profanierung vermieden wird. In der Regel darf eine Kirche oder Kapelle nur einen einzigen Tabernakel haben; er muss sich an irgendeinem hervorragenden Platz der Kirche oder Kapelle befinden, der gut sichtbar, kunstvoll ausgestaltet und zum Gebet geeignet ist.

Ritualefaszikel "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe" (Allgemeine Einführung 9-10)

Es geht also darum, eine hervorgehobene Stätte in der Kirche zu finden, die zugleich für das private Gebet geeignet ist. Öffentliche Andacht vor dem Tabernakel ist hier ausdrücklich nicht genannt. Angeraten wird daher eine vom Hauptraum der Kirche getrennte Kapelle, vor allem in Kirchen, in denen aufgrund ihrer Nutzung private Andacht im Hauptraum nicht immer ohne weiteres möglich ist. Ansonsten ist jeder entsprechend hervorgehobene Platz in der Kirche geeignet und der Hinweis auf die getrennte Kapelle scheint eher praktische Gründe zu haben. Allein auf diese praktische Begründung achtet wohl auch der Leiter des liturgischen Büros der Diözese Madison, wenn er sagt:

There are several major Cathedrals and Basilicas – like St. Peter’s in Rome, for example – that maintain separate chapels for tabernacles and Eucharistic adoration, but this is primarily because they are churches that see a lot of visitors and tourists [...].

For the most part, in Madison, Wisc., that's not the case.

The average church in a diocese doesn't have visitors coming and going all the time, and certainly in our diocese, even when the new Cathedral is built I suspect there won't be, so there's no need for a side chapel.

Catholic News Agency, 8. Jan. 2016

Ein erneuter Blick in das Rituale, das auch einem Leiter eines Liturgiereferates hinreichend bekannt sein sollte, offenbart, wiederum im Rückgriff auf die Eucharistieinstruktion von 1967 und auf Art. 7 der Liturgiekonsitution des Konzils, weit wichtigere und - vor allem - theogische Gründe für eine Platzierung des Tabernakels außerhalb des primären Sichtfeldes einer die Eucharistie feiernden Gemeinde. In Nr. 6 der Allgemeinen Einführung in das Rituale ist zu lesen:

Bei der Feier der Messe werden die hauptsächlichen Weisen, in denen Christus in seiner Kirche gegenwärtig ist, stufenweise sichtbar: Zunächst ist er gegenwärtig schon in der Gemeinde der Gläubigen, die in seinem Namen zusammenkommen; dann in seinem Wort, wenn die Schrift in der Kirche gelesen und ausgelegt wird, ebenso in der Person des Priesters; schließlich vor allem unter den eucharistischen Gestalten. In der Tat ist im Sakrament der Eucharistie Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen, als Gott und Mensch, wesenhaft und dauernd. Diese Gegenwart Christi unter den Gestalten 'wird wirklich genannt, nicht in ausschließlichem Sinn, als ob die anderen Gegenwartsweisen nicht wirklich wären, sondern in hervorhebendem Sinn' (Paul VI, Enzyklika 'Mysterium Fidei': AAS 57 (1965) 764; Ritenkongregation Instruktion 'Eucharisticum mysterium' 9: AAS 59 (1967) 547).

Daher entspricht es – vom Zeichen her gesehen – dem Wesen der heiligen Feier eher, dass, so weit möglich, auf dem Altar, an dem die Messe zelebriert wird, nicht schon zu Beginn der Messe die eucharistische Gegenwart Christi durch die Aufbewahrung der heiligen Gestalten im Tabernakel gegeben ist; sie ist die Frucht der Konsekration und muss als solche in Erscheinung treten (Ritenkongregation Instruktion 'Eucharisticum mysterium' 55: AAS 59 (1967) 568-569).

Ritualefaszikel "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe" (Allgemeine Einführung 6)

Die eucharistische Gegenwart Christi soll als Frucht der Feier in Erscheinung treten und nicht schon zu Beginn der Messe durch die Aufbewahrung der Hl. Gestalten im Tabernakel im Zentrum der Aufmerksamkeit der Feiergemeinde sein. Aus diesem Grunde ist nicht nur ein Tabernakel auf dem Altar, auf dem die Eucharistie gefeiert wird, wenig angebracht, sondern auch eine Anbringung des Tabernakels hinter diesem Altar. Nur hat die Eucharistieinstruktion bei ihrer Formulierung im Jahr 1967 noch den damals üblichen Hochaltar im Blick, wenn sie allein von der Aufbewahrung auf dem Altar spricht. Wer also Kirchen gestaltet, sollte auch diese Normen und ihren Sinngehalt im Blick behalten. Auf diesem Hintergrund kann ein Tabernakel seinen Platz auch in der Hauptachse der Kirche an der Rückwand der Apsis finden, wenn z. B. der Altar in der Mitte der Kirche steht und sich die Gemeinde um ihn herum versammeln kann.

Auch 50 Jahre nach dem 2. Vatikanischen Konzil scheint es noch nicht allerorts gelungen zu sein, die Eucharistie als Feier wieder in das Zentrum des Bewusstseins zu rücken. Eucharistische Anbetung ist eine legitme und gut begründete Entwicklung in der lateinischen Kirche des Westens (und nur in dieser!), aber das Zentrum des Glaubenslebens ist und bleibt die Feier der Heilsgeheimnisse; die Anbetung entspringt aus der Feier und führt ihrerseits wieder in eine vertieftere Feier hinein.

Richtig schreibt desweiteren die zitierte Allgemeine Einführung in Nr. 6, dass im Tabernakel die Hl. Gestalten aufbewahrt werden. Christus ist voll und ganz und andauernd gegenwärtig unter den Gestalten von Brot und Wein. Wenn man die Formulierung des Leiters des Liturgiereferates von Madison, in der er von dem im Tabernakel wohnenden lebendigen Gott (the living God residing in the tabernacle) spricht, falsch versteht, so riskiert man, die Sakramentalität aufzugeben und die bezeichnende in die bezeichntete Ebene aufzuheben (vgl. hierzu K.-H. Menke, Sakramentalität. Wesen und Wunde des Katholizismus, Regensburg (2)2012, 308-319). Unter der Gestalt des Brotes ist Christus auch im Tabernakel wahrhaft gegenwärtig und verdient so unsere Verehrung. Mit Thomas v. Aquin kann die Kirche singen: Tantum ergo sacramentum veneremur cernui.

Nochmals die Sakramentsnische in der Kathedrale von Trogir. Das rote Banner mit der Monstranz weist allerdings eher auf die Anbetung als auf die zum Zwecke der Sterbendenkommunioin aufbewahrte Eucharistie hin. So wie die Feier der Eucharistie vor ausgesetztem Sakrament nicht erlaubt ist (s. Ritualefaszikel "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung...", Nr. 83), so dürfte sich eine Darstellung der Monstranz im Blickfeld der Eucharistie feiernden Gemeinde erübrigen.

Nochmals die Sakramentsnische in der Kathedrale von Trogir. Das rote Banner mit der Monstranz weist allerdings eher auf die Anbetung als auf die zum Zwecke der Sterbendenkommunioin aufbewahrte Eucharistie hin. So wie die Feier der Eucharistie vor ausgesetztem Sakrament nicht erlaubt ist (s. Ritualefaszikel "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung...", Nr. 83), so dürfte sich eine Darstellung der Monstranz im Blickfeld der Eucharistie feiernden Gemeinde erübrigen.

Veröffentlicht in Eucharistie, Tabernakel, Wegzehrung, Kommunion

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R
Endlich etwas Gescheites zum Thema! Leider gibt es immer wieder Bischöfe, welche die offizielle Gesetzgebung einengen wollen - nicht immer durch Dekrete, oft ad hoc anlässlich von Kirchen-Renovationen.
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